![]() |
||
![]()
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
3D-Spiele
Die Aussagekraft von Futuremarks 3DMark06 v102 konzentriert sich auf die Grafikkarte, die CPU spielt eine untergeordnete Rolle. Dennoch wollen wir das Ergebnis der Vollständigkeit halber aufführen:
3DMark06 gewinnt das ASUS M3N-HT Deluxe, welches nach einem schwachen Start immer besser in Fahrt kommt. Während wir mit der Grafikeinheit des NVIDIA nForce 780a SLI den Test zumindest ausführen können, bleibt das Programm im Zusammenspiel mit AMDs 780G einfach hängen. Kommen wir nun zum Ego-Shooter F.E.A.R.:
Die Ergebnisse werden in Frames pro Sekunde angegeben, höhere Werte sind besser:
F.E.A.R. beharrt auf seiner Neutralität und sieht ein Patt. Unreal Tournament 2004 ist zwar schon ein wenig älter, aber immer noch ein guter Leistungsindex.
Abermals geben wir die Frames pro Sekunde an:
Unreal Tournament gehört zu den wenigen Spielen, die deutlich auf Bandbreite reagieren. Wie bei 7-Zip liegt auch hier das Biostar TA780G M2+ aufgrund des höheren Speicherdurchsatzes vorne. Zuletzt lassen wir "The Chronicles of Riddick" laufen, einen weiteren 3D-Shooter.
Die Ergebnisse werden in Frames pro Sekunde angegeben:
Bei "The Chronicles of Riddick" sieht der NVIDIA nForce 780a Chipsatz recht alt aus: Das Biostar TA780G M2+ rast auf und davon, als hätten wir ein DDR3-System mit einem Intel Core 2 Quad vor uns. |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| |||||||
![]() |
![]() |
© copyright 1998-2008 by Dipl.-Ing. Michael Doering
www.Au-Ja.de / www.Au-Ja.org / www.Au-Ja.com / www.Au-Ja.net ist eine Veröffentlichung von Dipl.-Ing. Michael Doering.
Alle Marken oder Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Alle Inhalte spiegeln die subjektive Meinung der jeweiligen Autoren wieder und sind geistiges Eigentum der Autoren. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Die Veröffentlichung aller Inhalte (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erlaubt. Die Verwendung von kurzen Ausschnitten für Nachrichten-Ticker und Ähnliches ist hiervon ausdrücklich ausgenommen!
Haftungsausschluss: Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten fremder Webseiten, die via Hyperlink von unserer Veröffentlichung aus verknüpft sind. Obwohl wir bei der Erstellung derartiger Verknüpfungen den Inhalt der fremden Webseiten auf seine Rechtskonformität hin prüfen, unterliegen sowohl die Inhalte von Internetveröffentlichungen als auch die Rechtsauffassung der Gerichte in Deutschland und Europa einer fortwährenden Veränderung und Überarbeitung. Obwohl wir viele dieser Verknüpfungen regelmäßig überprüfen, kann es dennoch zu einer Verknüpfung auf Inhalte kommen, die mit der deutschen oder europäischen Rechtssprechung in Widerspruch stehen. Bitte weisen sie uns auf eine solche Verknüpfung hin, wir werden sie dann umgehend entfernen [Kontakt]. Für den Inhalt verknüpfter Seiten sind alleine deren jeweilige Betreiber verantwortlich, wir haben keinerlei Einfluß auf diese Inhalte! Bitte lesen sie hierzu auch unser Impressum! |